Zur Rehabilitation werden die Patientin/der Patient angemeldet, wenn sie/er noch spitalbedürftig ist. Es ist ein Aufenthalt im Spitalmilieu notwendig, da eine Pflegebedürftigkeit oder eine ärztliche Behandlungsnotwendigkeit besteht, die keine ambulante Behandlung zu Hause (inkl. Spitex) oder in einer Pflegeinstitution (Kurhaus) zulässt.
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